2007 Amalgamskandal schlimmste Pharmakatastrophe der Welt §

Im Gegensatz zu Contergan, bei dem es noch kein Arzneimittelgesetz gab, wurde Amalgam ohne Zulassung aus dem Arzneimittelgesetz genommen und – wie ein künstliches Kniegelenk – in das Medizinproduktgesetz übernommen, weil die Zulassungsbehörde ein schlechtes Gewissen bekommen hatte.

Dieser Akt muss strafrechtliche Konsequenzen haben!

Während Patienten vorher mit 500 000 DM gegen unvorhergesehene Schäden versichert waren, waren sie dann plötzlich Freiwild.

 

Andererseits erließen die Pflichtkrankenkassen dann plötzlich eine Verpflichtung, Amalgam bei Jedermann zu legen, damit ihnen kein Opfer entweichen könnte. Alternativen sind bis heute reine Privatleistung – ohne die sonst übliche Bezuschussung der Kassenzahlung. Die Ausnahmen sind nicht bindend, nur freiwillige Zahnarztentscheidung.

Das System ist so raffiniert, dass ihnen möglichst niemand entweicht – vom Kleinkind bis zum Greis:

Gleiches Unrecht für Alle.

Die Devise der Pflichtkrankenkassen!

 

Wir fordern sofort die Durchführung einer Unbedenklichkeitsuntersuchung:

Wie häufig ist die durch Amalgam entstandene Krebsrate,

wie viel Amalgam liegt in jedem entfernten Krebsgewebe,

wie viel Quecksilber wird im Gehirn von Unfallopfern eingelagert und förderte die Unfallhäufigkeit,

wie häufig ist die Amalgamvergiftung der Psychiatriepatienten,

wie viel Amalgam ist bei Autoimmunkranken im Immunsystem eingelagert,

alle Verstorbene sind auf Amalgamvergiftung zu untersuchen,

alle Kindestod-Leichen sind auf Amalgam zu untersuchen.

 

Bis zum Abschluss dieser Untersuchungen muss ein sofortiger Amalgamstopp erfolgen!

Bis dahin gilt Amalgamlegen als ein Verbrechen an der Menschheit!s

(Zusatz zu meiner neuen Biografie)