2007 Amalgamskandal
schlimmste Pharmakatastrophe der Welt §
Im Gegensatz zu Contergan,
bei dem es noch kein Arzneimittelgesetz gab, wurde Amalgam ohne Zulassung aus dem Arzneimittelgesetz genommen und – wie
ein künstliches Kniegelenk – in das Medizinproduktgesetz übernommen, weil die
Zulassungsbehörde ein schlechtes Gewissen bekommen hatte.
Dieser Akt muss strafrechtliche Konsequenzen haben!
Während Patienten vorher mit
500 000 DM gegen unvorhergesehene Schäden versichert waren, waren sie dann
plötzlich Freiwild.
Andererseits erließen die Pflichtkrankenkassen dann
plötzlich eine Verpflichtung, Amalgam bei Jedermann zu legen, damit ihnen kein
Opfer entweichen könnte. Alternativen sind bis heute reine Privatleistung –
ohne die sonst übliche Bezuschussung der Kassenzahlung. Die Ausnahmen sind
nicht bindend, nur freiwillige Zahnarztentscheidung.
Das System ist so
raffiniert, dass ihnen möglichst niemand entweicht – vom Kleinkind bis zum
Greis:
Gleiches Unrecht für Alle.
Die Devise der
Pflichtkrankenkassen!
Wir fordern sofort die Durchführung einer
Unbedenklichkeitsuntersuchung:
Wie häufig ist die durch Amalgam entstandene
Krebsrate,
wie viel Amalgam liegt in jedem entfernten
Krebsgewebe,
wie viel Quecksilber wird im Gehirn von
Unfallopfern eingelagert und förderte die Unfallhäufigkeit,
wie häufig ist die Amalgamvergiftung der
Psychiatriepatienten,
wie viel Amalgam ist bei Autoimmunkranken im
Immunsystem eingelagert,
alle Verstorbene sind auf
Amalgamvergiftung zu untersuchen,
alle Kindestod-Leichen sind auf Amalgam zu
untersuchen.
Bis zum Abschluss dieser Untersuchungen muss ein
sofortiger Amalgamstopp erfolgen!
Bis dahin gilt Amalgamlegen als ein Verbrechen an
der Menschheit!s
(Zusatz zu meiner neuen Biografie)