Amalgamprozess Massenmord endet erst im Gefängnis

Wie jeder Überzeugungstäter kann ein Zahnarzt, der sein Leben auf Superrendite durch Amalgam ausgerichtet hat, seine strafwürdige Handlung erst beenden, wenn die ersten Haftbefehle vollzogen wurden und ein Todesurteil durch den internationalen Strafgerichtshof diskutiert wird.

Für viele Zahnärzte reicht die Beweislage für ein Todesurteil, das nur noch dieser Internationale Gerichtshof aussprechen kann. Aber 450 000 Todesfälle alljährlich nur durch die Amalgamfolgen sind so ungeheuerlich, dass dafür ausschliesslich die Höchststrafe in Frage kommt!

Alle Betroffenen müssen eiligst die Beweise zusammenstellen. Exakte Angaben hierfür im Kapitel !Amalgamprozess“!