Amalgamlegen ohne Aufklärung strafbar

Das Stopfen von Amalgam ist natürlich keine „Füllung“, da Quecksilber durch das Mischen mit anderen giftigen Metallen nur über ein Stopfen in ein Zahnloch befördert werden kann, ist ohne die Aufklärung über die obligatorischen Folgen

-          Nervenschäden und

-          -Immunschäden

eine schwere, oft tödliche Körperverletzung.

Ohne explizit auf diese Folgen einzugehen, ist der Vorgang durch einen Zahn-Arzt eine strafbare Körperverletzung.

Die fehlende Aufklärung bei einem Eingriff in den Körper durch Ärzte nehmen sogar Juristen ernst. Ansonsten ist der Patient jedoch schier Freiwild beim Zahnarzt, der seelenruhig Allergene irreversibel in den Kieferknochen pflanzen darf!