2009 Amalgamklage AGMR Referat vom 25.07. Resume

Unweit der Stelle, wo ich vier Monate zuvor von meinem Sohn auf dem Parkplatz der Herzklinik reanimiert wurde, hielt ich ein Resumé meines Lebens und meines Lebenskampfes gegen das Amalgamverbrechen.

Vor 50 Jahren trafen sich die Enkel zweier Amalgamgegner auf Schloss Elmau und verliebten sich. Hiltrud, die Enkelin des Philosophen Johannes Müller, des Gründers von Elmau und ich als Enkel des Alois Daunderer, der mit dem bayerischen Amalgamentdecker Pettenkofer einen lebenslangen Kampf geführt hatte, u.a. deswegen, weil dieser den bayerischen König Ludwig II. mit Zahnquecksilber vergiften ließ.

Naiv schworen wir gemeinsam einen Eid, so wie unsere Opas zusammen zu halten.

Angeregt durch meine vorausgegangene Jahresarbeit am Alten Realgymnasium in München, die wegen ihrer Wissenschaftlichkeit Preise bekam, wollte ich „Die Stellung des Arztes in der Geschichte und heute“ lebenslang weiter hochhalten. Dazwischen lagen Abitur und Medizinstudium, der Aufbau der Notfall-Medizin sowie das erste Taschenbuch über Vergiftungen und die Habilitation mit einem neuen Gegengift.

Die Nachbarschaft mit einem Amalgamleger, kranke Zahnarzthelferinnen im Vorzimmer und unzählige Vergiftete von Nebenan säumten meine Praxiseröffnung.

Erst nach meiner Erklärung von Amalgam zum Ärztlichen Kunstfehler 1989 spürte ich so richtig den Gegenwind einer waidwund geschossenen reichen Zahnärzteschaft, die sich ihren Goldesel nicht nehmen lassen wollten.

Morddrohungen und Praxisverbote prallten bei mir ebenso wirkungslos ab  wie bei ihnen hunderte Veröffentlichungen, Vorträge und Strafanzeigen wegen Todesfällen durch Amalgam.

1990 folgte die Strafanzeige gegen Degussa, dem Amalgamhersteller. Die strafbewehrte Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes Schöndorf verteufelte Zahnquecksilber als objektivierbare Schädigung der Patienten, aber selbst 20 Jahre später vergiften die Zahnärzte noch weiter alle Kinder, Schwangere, Kranke und Allergiker.

Von Anzeigen bei der UNO,WHO und beim Generalbundesanwalt reagierte nur verzögert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei dem Deutschland angezeigt wurde wegen Vermeidbarkeit von alljährlich 450 000 Todesfällen durch Autoimmunkrankheiten infolge Amalgam. Zugefügt wurden

-          20 000 ausgewertete Amalgamvergiftungen,

-          20 000 Vergiftungsartikel aus der Weltliteratur

-          exakte wissenschaftliche Nachweise des Giftes, der Giftaufnahme und der Giftwirkung

-          Juristisch eineindeutig der Nachweis der Amalgamvergiftung und der dadurch oft frühen tödlichen- Vergiftung. Bekannt waren alle Juristen längst die Fakten durch das Strafverfahren gegen die Amalgamhersteller bei Degussa. Wo die Verantwortlichen eindeutig gerügt wurden und das Strafverfahren trotzdem nur gnädig gegen Geldbuße eingestellt wurde.

-          Mit natürlichem Menschenverstand hätte jedermann daraufhin

     die Vergiftung der Menschheit weltweit eingestellt!

 

 

Alle Mitkläger wurden eindringlich darauf hingewiesen, dass Beweise unabdingbare Voraussetzung für eine Klage sind,

1.      Epikutanteste

2.      Autoimmunteste

3.      Alphamikroglobulin

4.      Giftwerte in Tumoren, Kieferknochen u.a.

5.      Kernspin Kopf, SPECT/PET

6.      Bakterien unter vergifteten Zähnen

7.      Evozierte Potentiale im EEG

8.      Teste geschädigter Organe.

Ablehnungsschreiben der Regierungsbehörden und der Gerichte vervollständigen die Unterlassene Hilfeleistung der Deutschen für ihre vergifteten Mitbürger.

Dies war der Anlass für die Amalgamanzeige beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

(Zusatz zur Biografie)

 

Amalgamvergiftung kennen heute wie 1820 keine Ärzte

(Zusatz zur Biografie)