2007Amalgamentschädigung über Testament vererben §

 

                        TESTAMENT                                     

                     eigenhändig geschrieben.

Da ich zu Lebzeiten nicht die Kraft dazu hatte und die Entschädigung nach meinem Tod ohnehin höher ist, bestimme ich folgendes:

Ich starb an einer tödlichen Autoimmunerkrankung durch vom Arzt gegen meinen Willen in meinen Kopf gestopftes Quecksilber im Amalgam.

Meine Zahnärzte wussten diesen Zusammenhang seit 1989 als Dr.Daunderer öffentlich Amalgamlegen als Ärztlichen Kunstfehler bezeichnet hatte wegen den heimtückischen Folgen durch die  irreversible Speicherung im Nerven- und Immunsystem.

Seit der Warnung der Bundesregierung vom 8.8.1995 war bekannt, dass Quecksilber und Gold die Ursache einer Autoimmunkrankheit ist. Ich leide an einer der vielen Autoimmunkrankheiten durch Amalgam, von der bekannt ist, dass sie tödlich ist. Auch wurde mir trotz der Kenntnisse der verheerenden Folgen Amalgam ohne Dreifachschutz ausgebohrt. (Zahnarzt 2)

Meine Lebensqualität war dadurch schuldhaft wesentlich eingeschränkt. Ein Arzt, der so was verursacht, muss unbedingt dafür büssen!

Zahnärzte haben meinen Tod wissentlich vorsätzlich aus Gewissenlosigkeit  verursacht.

Da wir in einem Rechtsstaat leben, steht mir dafür eine besonders hohe Entschädigung zu.

 

Ich bitte, die Entschädigung zu fordern von:

1.Zahnarzt……………………………………………………………..

2.Zahnarzt……………………………………………………………..

3.der örtlichen Kassenzahnärztlichen Vereinigung als Auftraggeber

4.meiner Krankenkasse, die diese Vergiftung bezahlt hatte.

 

Die Entschädigung ist auszuzahlen an:

-          meine Erben……………………………….

-          Die gemeinnützige Stiftung Tierschutzverein, Rotes Kreuz,…………………………….  (wählen!)

 

 

………………………………………………………………………

Ort          Datum                                  Unterschrift

 

(Testament hinterlegt beim Erbschaftsgericht)