§ Amalgam schlecht gelegt macht nachweislich psychische Schäden

Nach dem Statement des Gesundheitsministeriums vom 4.10.06 (Dr.Günter Siegemund 116-96/Daunderer/06) ist ausschließlich der Zahnarzt schuld, wenn Amalgam zu psychischen Schäden geführt hatte.

„Es kann davon ausgegangen werden, dass alle Anwender des Medizinproduktes Amalgam in ausreichendem Maße informiert sind. Eine umfassende Information von Zahnärzten und Patienten ist nicht zuletzt durch die aktuelle Informationsschrift des BfArM „Amalgame in der zahnärztlichen Therapie“. die auch auf der Homepage des BfArM veröffentlicht ist, gewährleistet. Ordnungsgemäß gelegte Amalgamfüllungen haben keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Patienten.“

Nach dem Statement von Prof. Wirz, dem Ordinarius für Zahnmedizin in Basel ist die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Amalgamversorgung :

1)     Mindestens 45 Minuten Dauer (Stoppuhr!)

2)     Unterfüllung

3)     Polieren

Wenn diese Grundvoraussetzungen (!) erfüllt sind, sollte Amalgam nicht schaden (was wir nicht glauben nach der Behandlung von Wirz-Patienten), jedoch ist das vorherrschende Erstsymptom von Amalgamvergifteten in allen Studien die psychische Auffälligkeit.

So wie man beim AIDS-Kranken durch den Nachweis des Virus auch nicht mehr den Überträger identifizieren kann, kann man beim Amalgamkranken den einzelnen Zahnarzt aus der Reihe der zahlreichen Täter nicht mehr sicher identifizieren.

Bei einer Vielzahl von Tätern gehören alle gleichsam bestraft für die Folgen.

Auf jeden Fall ist nach der derzeit gültigen Rechtslage der Zahnarzt der Täter, wenn Amalgamträger dadurch psychische Störungen bekommen haben.

Da man heute noch nicht weiß, welche genetische Abweichung durch Quecksilber

zu psychischen Störungen führt, ist es unverantwortlich, Kranken ohne Voruntersuchung ein so starkes Nervengift wie Quecksilber irreversibel in den Kiefer, einen Knochen des Kopfes zu füllen.

Hier handelt die Zahnmedizin seit fast 200 Jahren unverantwortlich!

guenter.siegemund@bmg.bund.de

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