Amalgam ist schlimmste Folter
So möchte ich hier
Herrn Prof. Till aus seinem Artikel: Die
Risiken der Zahnfüllungstherapie ist zu groß, zitieren:
„Aus rechtlicher Sicht müsste einem normalen Staatsbürger
wohl zumindest dasselbe Recht auf humane Behandlung zustehen, wie dem Strafgefangenen,
für den bereits Schutzmaßnahmen gegen unhumane Behandlung zur Verhinderung von
Folterung erarbeitet und sanktioniert wurden, laut Artikel 3 der
Menschenrechtskonvention.
Eine Forderung auf Gleichstellung vor dem Gesetz, von legalen Schutzgeboten für
Strafgefangene zur Verhinderung von Folterung und Einführung ähnlicher
Schutzmaßnahmen auch für
Patienten gegen
weitere iatrogene Behandlungsmaßnahmen von unwissenden Zahnbehandlern, können dadurch
unterstützt werden, dass es bereits einen Verwaltungsgerichtsentscheid in
Österreich vom 12.Dezember 1984 (Zl.83/090196/6) gibt, der darauf hinausläuft,
dass dem Patienten im Falle einer nachgewiesenen Schadwirkung aus
Amalgamfüllungen sämtliche Kosten für Heilfürsorgemaßnahmen zur
Wiederherstellung seiner Gesundheit zu ersetzen sind.“