2010 Amalgam Entgiftungs Gesetze

 

1.         Entgiftung ist der letzte Schritt der Giftbeseitigung

 

2.         Zuerst alles sichtbare und unsichtbare Amalgam unter Dreifachschutz entfernen

 

3.         Bei tödlichen Amalgamkrankheiten alle Eiterzähne vorher ziehen (zuerst 8er, dann 6er      und tote Zähne).

 

4.         Totalsanierung bei tödlichen Amalgamkrankheiten (MS, Krebs), nicht jedoch, wenn

            Tod binnen 10 Jahren erwartet wird, dort s. Schnüffeln.

 

5.         Alternativversorgung erst nach der Entgiftung - außer herausnehmbare (Teil-)

Prothesen.

 

6.         Vor jeder Entgiftung Nachweis des Amalgams im OPT, MR, 7-Tage Epikutantest.

 

7.         Keine Erst-Entgiftung ohne Nachweis der Giftausscheidung im Urin bei Spritzen, im

            Stuhl bei Pulver (Kapseln oder Schnüffeln). Spritzen nicht in Vene oder als Infusion,

            sondern in den Po. Die langsamere, länger anhaltende Entgiftung ist gesünder,

            weniger allergenisierend. Geschluckte Gegengifte erfordern zur Messung eine zu

            hohe Dosierung.

 

8.         Hirnkrankheiten bessern sich durch Schnüffeln trotz minimaler Gesamt-Entgiftung.

 

9.         DMSA und DMPS haben unterschiedliche Empfindlichkeit (Acetylierer) und Wirkung,

            am besten ausprobieren und Ausscheidung messen.

 

10.      Eine Entgiftung ohne messbare Giftausscheidung schadet mehr als sie nutzt.