Allergie infolge kieferorthopädischer Behandlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit nunmehr fünf Jahren ist unser Sohn Moritz in kieferorthopädischer Behandlung und leidet seit

geraumer Zeit an den Folgen einer allergischen Erscheinung im Gesichtsbereich. Daraufhin hatten

wir einen Epicutantest im Dezember 07 durchgeführt, wobei unsere Vermutung auf erschreckende

Art bestätigt wurde.

Das traurige an der Sache ist, dass die unübersehbare Allergie eigentlich bei den regelmäßigen

Terminen zur kieferorthopädischen Behandlung hätte auffallen müssen. Tragisch an der Sache ist,

dass die Vorlage des Allergieausweises bei der behandelnden Kieferorthopädin nicht dazu geführt

hat die festen Zahnspangen zu entfernen. Vielmehr wurde argumentiert, dass die Behandlung

weiterhin nötig sei und eine herausnehmbare Zahnspange, wegen des Kunststoffanteils der sich

darin befindlichen Allergene wie Benzoylperoxid und Methylmethacrylat erst recht keine

Behandlungsalternative darstellt. Nebenbei bemerkt, unser Sohn hat bisher keine einzige

Zahnfüllung, wohl aber (auf Kassenleistung) versiegelte Kauflächen der Backenzähne.

Da ich auf Grund meiner eigenen körperlichen Schäden, nachweislich hervorgerufen durch

Kieferorthopäden und Zahnärzte, diese Angelegenheit als äußerst kritisch bewerte, lege ich Wert

auf die rasche Entfernung dieser Allergene.

Gerne sind wir jederzeit bereit, sofern Ihrerseits erforderlich, erneuter einen Allergietest

durchzuführen, allerdings ausschließlich unter der Bedingung, dass der Test mindestens sieben

Tage auf der Haut bleibt - schließlich trägt man ja eine Zahnspange auch länger als zwei Tage.

Unser Zahnarzt bemerkte übrigens, dass der wichtige Überbiss im Front- bzw. Augenzahnbereich

nicht gegeben ist, vielmehr stehen die Frontzähne exakt übereinander und das nach einer

Behandlungszeit von fünf Jahren.

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers hat eine Maßnahme ausreichend und zweckmäßig zu sein,

was bei kieferorthopädischen Behandlungen anscheinend erst mit einem „Schauspielergebiss“ der

Fall ist. Vielleicht mag es eine Ausnahme sein, wir jedenfalls legen Wert auf ein funktionelles

Gebiss und nicht auf optische Perfektion.

Ich bitte um Überprüfung der Angelegenheit und um Lösungsvorschläge, wobei ich auf die

Entfernung der Allergene bestehe, da es nicht sein kann, systemische Langzeitschäden aus

kosmetischen und wohl auch finanziellen Gründen zu akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:

Kopie Allergie-Pass Foto des Gesichts