1991 Alkohol am Steuer durch Giftpilz  u.a. Gerichtsgutachten

Der Einfluss eines Klinischen Toxikologen wird erst merkbar, wenn er gegen die Wurstigkeit des Volkes gegenüber Giften vor Gericht kämpft. Da Vergiftungen strafbare Handlungen sind, die Vorbeugung von Vergiftungen jedoch viel wichtiger als die Behandlung ist, ist

letztlich der Kampf gegen Vergiftungen meist nur erfolgreich vor Gericht auszutragen. Da vor Gericht der Beweis ausschlaggebend ist, wird die Kenntnis der Beweise von Vergiftungen dort erstmals richtig gewürdigt. Patienten und Krankenkassen hingegen halten Beweise stets für einen überflüssigen Kropf. Was für den gebrochenen Fuß das Röntgenbild ist, ist für die Vergiftung der Giftnachweis. Zur ernstzunehmenden Behandlung gehört er unbedingt.

Unzählige Gerichtsgutachten  schriftlich und mündlich, charakterisierten meinen Weg und die Entwicklung der Klinischen Toxikologie.

Zahlreiche Strafprozesse lehrten mich, dass es sich lohnt, für die Kenntnisse zum Schutz vor Giften zu kämpfen. Der Beginn war am eindrucksvollsten: Der eigene Chefarzt und zugleich Chef der ganzen Klinik litt ohne erkennbaren Grund unter einer schweren Depression und wollte sich das Leben nehmen. Alle Mitarbeiter traf es hart, keiner wusste warum. Der leitende Oberarzt bat mich eindringlich die Ursache zu finden: In acht Tagen sei ein Prozess, bei dem er auch angeklagt wurde so wie die leitende Oberin, da beide verantwortlich seien für die fehlende Ausbildung. Eine alte Patientin  mit Lähmungen trank wohl versehentlich zu ihrem Milchreis die quecksilberhaltige Desinfektionslösung, in der ihr Fieberthermometer am Bett stand. Sie bekam auf der Intensivstation zwei Liter Kochsalzlösung zu trinken und konnte trotzdem nicht erbrechen. Kochsalz ist bei diesem Quecksilbersalz streng verboten, da es die Aufnahme ins Blut fördert. Nach trinken der Kochsalzlösung verstarb die Patientin an einer schweren Lungenembolie wegen massiver Kochsalzdurchfälle.

Die vorher aufgenommene Quecksilbermenge war eher harmlos. Man hätte nichts dagegen unternehmen müssen. Ein Rechtsmediziner diagnostizierte jedoch aufgrund falscher Messwerte eine tödliche Quecksilbervergiftung. Die Diensthabende Nachtschwester wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil sie dies nicht verhindert hatte. Ihr Anwalt schob die Schuld auf den Chefarzt und die Pflegedienstleitung. Er meinte gegen das falsche rechtsmedizinische Gutachten könne man nichts unternehmen. Ich unternahm in den verbleibenden 5 Tagen alles Menschenmögliche.

Neben der verantwortungsvollen Tätigkeit als Stationsarzt mit 40 Betten Leukämiekranker suchte er aus der Staatsbibliothek alle Artikel, besuchte Pathologen und Toxikologen und stellte ein eindeutiges Gegengutachten in fortlaufender Nachtarbeit zusammen. Der Anwalt weigerte sich, dies dem Gericht vorzulegen. Unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung sprach Max mit dem Professor der Rechtsmedizin. Dieser sagte daraufhin den Richtern, als sie in den Raum kamen, dass die Anklage auf einem Fehler beruhe, ein Assistent hätte sich getäuscht und er hätte versehentlich unterschrieben. Dann erklärte ich  kurz die Gründe: die Giftmenge war zu gering, die Leichenveränderungen stammten von der Fäulnis. Dass die Patientin an einem Behandlungsfehler verstarb, erfragte niemand.

Daraufhin weigerte sich das Gericht, einen Prozess zu eröffnen. Viele gingen mit Freudentränen heim. Der Chefarzt der physikalischen Therapie, Gadomski, rannte auf dem Heimweg schnell in einen Blumenladen und kam mit einem Lorbeerkranz heraus, den er mir auf den Kopf setzte. Dies war der einzige Dank (eines Unbeteiligten!) für ein kostenloses Gutachten und einen mörderisch anstrengenden Kampf eines ebenso Unbeteiligten.

Die daraus gezogene Lehre war jedoch für mich ungeheuer wertvoll, eine Obrigkeitshörigkeit fiel für die Zukunft weg und der Wert von Fleiß und Detailkenntnissen richtig vorgetragen, rückte in den Vordergrund.


Am Anfang standen Gutachten gegen die gedankenlose Morphiumersatzgabe ohne Therapie, dann die Anregung, auch Apothekeneinbrecher statt zur Strafe zur Drogenentzugstherapie zu verpflichten. Dann folgten zahlreiche Gutachten zur chronischen gewerblichen Vergiftung, die wesentlich von den bisherigen akuten Giftwirkungen abwichen. Richtungweisend waren die Gutachten im Erdalprozeß, wo der Kausalzusammenhang zwischen Giftaufnahme eines Giftgemisches und der Giftwirkung bewiesen wurde (Multiple Sklerose) und dem Holzschutzmittelprozess mit der gleichen Kausalkette. In beiden Fällen wurden daraufhin die Verursacher strafrechtlich verurteilt und zum Schadenersatz verpflichtet.

Daneben behielt ein Rot Kreuz-Chef mit einem hohen Blutalkohol  seinen Führerschein, da ich nachwies, dass er nach einer Pilzsuppe Alkohol getrunken hatte und im Acetaldehydsyndrom sich sinnlos betrank.

Einem Studenten konnte ich nachweisen, dass er seine Freundin mit Thallium ermorden wollte. Einen Tag nach seiner Verurteilung erhängte er sich in seiner Zelle.

Eine Amalgamvergiftete bekam eine hohe Entschädigung, nachdem ich die Vergiftung eindeutig gutachtlich nachgewiesen hatte.

Bewohnern einer Deponie wurden (s.a. Kapitel Notarztwagen) von der Stadt ihre Häuser nach einem gemeinsamen Gutachten mit Prof. Braungart zurückgekauft.

Ein Aluminium Recyclingwerk wurde nicht gebaut, die ganze Aluminiumkette ging in Konkurs, nach einem gemeinsamen Gutachten mit Prof. Braungart, Hamburg erstellt worden war.

Österreich stieg aus dem Prinzip der Müllverbrennung aus nach einem gemeinsamen Gutachten mit Prof. Braungart.

Die Sondermüllverbrennung in Schwabach wurde nach meinem Gutachten wesentlich saniert und steht vor dem aus.

Eine Hausmülldeponie in Gallenbach wurde nach meiner Untersuchung von 120 Arsenvergifteten Anliegern geschlossen und der Arsenabfall, der einen Bach vergiftete versucht zu entfernen. Dies geschah, obwohl der Chemiker der Rechtsmedizin vergeblich für die Betreiber kämpfte.

Meine Anzeige gegen die Amalgamhersteller wurde auch auf sein Betreiben gegen eine lächerliche Geldbusse eingestellt. Er hatte mit dem Geld der Amalgamhersteller bestätigt, was wir schon 10 Jahre früher von kanadischen Rechtsmedizinern wussten, dass Neugeborene entsprechend der Anzahl der Amalgamfüllungen der Mutter hohe Quecksilberkonzentrationen in  Gehirn, Leber u.a. .aufweisen, seine Ergebnisse durften jedoch nicht gegen die Gifthersteller verwendet werden, da sie es nachträglich bezahlt hatten.

-1989 wollte mich ein Mitarbeiter der Fa.Degussa erpressen, damit ich deren geheime  Forschungen über die Zellschädigung durch geringste Quecksilbermengen aus dem Amalgam abkaufe. Dann brachte er heimlich hinter meinem Rücken eine völlig falsche 2.Erg.lieferg. meines Handbuches der Umweltgifte heraus, die aber nach Auslieferung wieder zurückgezogen wurde.

(Auszug aus meiner neuen Biografie)