1991 Alkohol am Steuer durch Giftpilz
u.a. Gerichtsgutachten
Der Einfluss eines
Klinischen Toxikologen wird erst merkbar, wenn er gegen die Wurstigkeit des
Volkes gegenüber Giften vor Gericht kämpft. Da Vergiftungen strafbare
Handlungen sind, die Vorbeugung von Vergiftungen jedoch viel wichtiger als die
Behandlung ist, ist
letztlich der Kampf
gegen Vergiftungen meist nur erfolgreich vor Gericht auszutragen. Da vor
Gericht der Beweis ausschlaggebend ist, wird die Kenntnis der Beweise von
Vergiftungen dort erstmals richtig gewürdigt. Patienten und Krankenkassen
hingegen halten Beweise stets für einen überflüssigen Kropf. Was für den
gebrochenen Fuß das Röntgenbild ist, ist für die Vergiftung der Giftnachweis.
Zur ernstzunehmenden Behandlung gehört er unbedingt.
Unzählige
Gerichtsgutachten schriftlich und
mündlich, charakterisierten meinen Weg und die Entwicklung der Klinischen
Toxikologie.
Zahlreiche
Strafprozesse lehrten mich, dass es sich lohnt, für die Kenntnisse zum Schutz
vor Giften zu kämpfen. Der Beginn war am eindrucksvollsten: Der eigene Chefarzt
und zugleich Chef der ganzen Klinik litt ohne erkennbaren Grund unter einer
schweren Depression und wollte sich das Leben nehmen. Alle Mitarbeiter traf es
hart, keiner wusste warum. Der leitende Oberarzt bat mich eindringlich die
Ursache zu finden: In acht Tagen sei ein Prozess, bei dem er auch
angeklagt wurde so wie die leitende Oberin, da beide verantwortlich seien für
die fehlende Ausbildung. Eine alte Patientin mit Lähmungen trank wohl
versehentlich zu ihrem Milchreis die quecksilberhaltige Desinfektionslösung,
in der ihr Fieberthermometer am Bett stand. Sie bekam auf der Intensivstation zwei Liter
Kochsalzlösung zu trinken und konnte trotzdem nicht erbrechen. Kochsalz ist bei
diesem Quecksilbersalz streng verboten, da es die Aufnahme ins Blut fördert.
Nach trinken der Kochsalzlösung verstarb
die Patientin an einer schweren Lungenembolie wegen massiver Kochsalzdurchfälle.
Die vorher
aufgenommene Quecksilbermenge war eher harmlos. Man hätte nichts dagegen
unternehmen müssen. Ein Rechtsmediziner diagnostizierte jedoch aufgrund
falscher Messwerte eine tödliche Quecksilbervergiftung. Die Diensthabende
Nachtschwester wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil sie dies nicht
verhindert hatte. Ihr Anwalt schob die Schuld auf den Chefarzt und die
Pflegedienstleitung. Er meinte gegen das falsche rechtsmedizinische Gutachten
könne man nichts unternehmen. Ich unternahm in den verbleibenden 5 Tagen alles
Menschenmögliche.
Neben der
verantwortungsvollen Tätigkeit als Stationsarzt mit 40 Betten Leukämiekranker
suchte er aus der Staatsbibliothek alle Artikel, besuchte Pathologen und
Toxikologen und stellte ein eindeutiges Gegengutachten in fortlaufender
Nachtarbeit zusammen. Der Anwalt weigerte sich, dies dem Gericht vorzulegen.
Unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung sprach Max mit dem Professor der
Rechtsmedizin. Dieser sagte daraufhin den Richtern, als sie in den Raum kamen, dass
die Anklage auf einem Fehler beruhe, ein Assistent hätte sich getäuscht und er
hätte versehentlich unterschrieben. Dann erklärte ich kurz die Gründe: die Giftmenge war zu gering,
die Leichenveränderungen stammten von der Fäulnis. Dass die Patientin an einem
Behandlungsfehler verstarb, erfragte niemand.
Daraufhin weigerte
sich das Gericht, einen Prozess zu eröffnen. Viele gingen mit Freudentränen
heim. Der Chefarzt der physikalischen Therapie, Gadomski, rannte auf dem
Heimweg schnell in einen Blumenladen und kam mit einem Lorbeerkranz heraus, den
er mir auf den Kopf setzte. Dies war der einzige Dank (eines Unbeteiligten!)
für ein kostenloses Gutachten und einen mörderisch anstrengenden Kampf eines
ebenso Unbeteiligten.
Die daraus gezogene
Lehre war jedoch für mich ungeheuer wertvoll, eine Obrigkeitshörigkeit fiel für
die Zukunft weg und der Wert von Fleiß und Detailkenntnissen richtig
vorgetragen, rückte in den Vordergrund.
Am Anfang standen
Gutachten gegen die gedankenlose Morphiumersatzgabe ohne Therapie, dann die
Anregung, auch Apothekeneinbrecher statt zur Strafe zur Drogenentzugstherapie
zu verpflichten. Dann folgten zahlreiche Gutachten zur chronischen gewerblichen
Vergiftung, die wesentlich von den bisherigen akuten Giftwirkungen abwichen.
Richtungweisend waren die Gutachten im Erdalprozeß, wo der Kausalzusammenhang
zwischen Giftaufnahme eines Giftgemisches und der Giftwirkung bewiesen wurde
(Multiple Sklerose) und dem Holzschutzmittelprozess mit der gleichen
Kausalkette. In beiden Fällen wurden daraufhin die Verursacher strafrechtlich
verurteilt und zum Schadenersatz verpflichtet.
Daneben behielt ein
Rot Kreuz-Chef mit einem hohen Blutalkohol
seinen Führerschein, da ich nachwies, dass er nach einer Pilzsuppe Alkohol
getrunken hatte und im Acetaldehydsyndrom sich sinnlos betrank.
Einem Studenten
konnte ich nachweisen, dass er seine Freundin mit Thallium ermorden wollte.
Einen Tag nach seiner Verurteilung erhängte er sich in seiner Zelle.
Eine
Amalgamvergiftete bekam eine hohe Entschädigung, nachdem ich die Vergiftung
eindeutig gutachtlich nachgewiesen hatte.
Bewohnern einer
Deponie wurden (s.a. Kapitel Notarztwagen) von der
Stadt ihre Häuser nach einem gemeinsamen Gutachten mit Prof. Braungart
zurückgekauft.
Ein Aluminium
Recyclingwerk wurde nicht gebaut, die ganze Aluminiumkette ging in Konkurs,
nach einem gemeinsamen Gutachten mit Prof. Braungart, Hamburg erstellt worden
war.
Österreich stieg aus
dem Prinzip der Müllverbrennung aus nach einem gemeinsamen Gutachten mit Prof.
Braungart.
Die
Sondermüllverbrennung in Schwabach wurde nach meinem Gutachten wesentlich
saniert und steht vor dem aus.
Eine Hausmülldeponie
in Gallenbach wurde nach meiner Untersuchung von 120 Arsenvergifteten Anliegern
geschlossen und der Arsenabfall, der einen Bach vergiftete versucht zu
entfernen. Dies geschah, obwohl der Chemiker der Rechtsmedizin vergeblich für
die Betreiber kämpfte.
Meine Anzeige gegen
die Amalgamhersteller wurde auch auf sein Betreiben gegen eine lächerliche
Geldbusse eingestellt. Er hatte mit dem Geld der Amalgamhersteller bestätigt,
was wir schon 10 Jahre früher von kanadischen Rechtsmedizinern wussten, dass
Neugeborene entsprechend der Anzahl der Amalgamfüllungen der Mutter hohe
Quecksilberkonzentrationen in Gehirn,
Leber u.a. .aufweisen, seine Ergebnisse durften jedoch
nicht gegen die Gifthersteller verwendet werden, da sie es nachträglich bezahlt
hatten.
-1989 wollte mich ein
Mitarbeiter der Fa.Degussa erpressen, damit ich deren geheime Forschungen über die Zellschädigung durch
geringste Quecksilbermengen aus dem Amalgam abkaufe. Dann brachte er heimlich
hinter meinem Rücken eine völlig falsche 2.Erg.lieferg. meines Handbuches der
Umweltgifte heraus, die aber nach Auslieferung wieder zurückgezogen wurde.
(Auszug aus meiner neuen Biografie)