AOK und Sozialgericht vermiesen Krankem Weihnachten

Heute, am Samstag, den 23.12, dem Vorabend vor Weihnachten, sandte das Sozialgericht eine persönliche Vorladung zur Gerichtsverhandlung in vier Wochen.

Im Verfahren, das seit über 8 Jahren dauert, geht es um einen Streit des Hausarztes mit dem MDK. Der Kranke soll heute als Strafe die Hälfte des Arbeitslosengeldes zurückzahlen.

 

Sächs. Landessozialgericht

 

In dem Rechtsstreit

H. gegen AOK Sachsen

Az: L1 KR 59/02

 

Samstag, 23. Dezember 2006

 

 

Sachstand:

 

1.Soeben, Samstag am Vorabend des Heiligen Abend erhielt ich Ihre Vorladung

zur Verhandlung am 24.01.2007. Da mein Anwalt natürlich weder heute, noch die nächsten Tage erreichbar ist, schicke ich dieses Schreiben direkt an Sie.

 

2. Auf Grund der Hinhaltetaktik und meiner schweren Erkrankung wurde ich von der AOK zu diesem, bis jetzt  8½ Jahren andauernden Prozess gezwungen, um nicht Tausende an das Arbeitsamt zurückzahlen zu müssen.

 Das Arbeitsamt hat die Arbeitsunfähigkeit anerkannt, verlangte die Gesundschreibung der behandelnden Ärztin.

 

3.Anstatt einer Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, versuchte die

AOK (erfolglos) Alles, dass ich meinen Arbeitsplatz verlieren sollte.

Weil sie kein Krankengeld zahlen wollte, kreidete mir die AOK eine lebensnotwendige, vorher von ihr genehmigte Behandlung als Verbrechen an.

 

4.Trotz Forderung meiner Hausärztin wurde meine damalige Arbeitsunfähigkeit

pflichtwidrig nicht überprüft – kein einziger Gutachter sah mich im strittigen Zeitraum. Alle Ärzte, die mich damals gesehen hatten oder zumindest meine Befunde gelesen hatten, kommen zu dem eindeutigen und übereinstimmenden Ergebnis, dass ich während des gesamten strittigen Zeitraumes sicher arbeitsunfähig war.

 

5.Nur die AOK-Ärzte und die Gutachter, die die entscheidenden Befunde in

den Unterlagen nicht finden konnten und nicht  zitierten und teilweise sogar die Empfangsbestätigung von wichtigen Befunden verweigerten, behaupteten ich sei arbeitsfähig gewesen.

 

6. Ein Gegengutachter bewies all diese Gutachten als Falschgutachten.

 

7.Die vor über 10 Monaten, vom Gegengutachter geforderte Klärung bei

Gericht bzgl. der Unterschlagung von Befunden fehlt.

 

8. Auf Grund der damaligen Befunde suche ich noch vor dem angesetzten Termin einen Neurologen /Psychiater als Gutachter auf.

 

9.Zum ersten Verhandlungstermin hatte die AOK einen Vergleich zur Hälfte

der Krankengeldzahlung, bis 31.März angeboten, da ihr inzwischen selbst Zweifel an der Richtigkeit ihrer AOK-Gutachten gekommen waren, dies hätte für mich eine Rückzahlung von Tausenden der Arbeitslosenunterstützung bedeutet. Das Gleiche trifft auf den, von der zuständigen Richterin beim letzten Gerichtstermin angeregten Vergleich bis 31.Mai zu.

 

10.Zu meinem Recht gelange ich wohl erst vor dem Bundessozialgericht, denn

eine fachliche Auseinandersetzung zwischen dem MDK und meiner Hausärztin kann doch nicht meine Bestrafung zur Folge haben.

Mfg