AOK  schikanierte Kranke im Osten mit  Stasi-Methoden

Heute, am Samstag, den 23.12.2006 , dem Vorabend vor Weihnachten, sandte das Sozialgericht eine persönliche Vorladung zur Gerichtsverhandlung in vier Wochen. Im Verfahren, das seit über 8 Jahren dauert, geht es um einen Streit des Hausarztes mit dem MDK. Der Kranke soll heute als Strafe die Hälfte des Arbeitslosengeldes zurückzahlen.

Sächs. Landessozialgericht

In dem Rechtsstreit
H.  gegen  AOK Sachsen
Az :  L1  KR  59 / 02

Samstag, 23. Dezember 2006

Amalgamgutachten 2004

AOK  Horrormeinungen

AOK  verlangt erfolglos zu kündigen

Gutachterpraxis vom Sozialgericht

AOK  Machenschaften

AOK  behandelt Kranke wie Verbrecher

AOK  Kranke verachtend

Sachstand :

1.      Soeben, Samstag am  Vorabend des Heiligen Abend  erhielt ich Ihre Vorladung zur Verhandlung am 24.01.2007. Da mein Anwalt natürlich weder heute, noch die nächsten Tage erreichbar ist, schicke ich dieses Schreiben direkt an Sie.

2.      Auf Grund der Hinhaltetaktik und meiner schweren Erkrankung wurde ich von der AOK zu diesem, bis jetzt  8  1/ 2 Jahren andauernden Prozess gezwungen,  um nicht Tausende an das Arbeitsamt zurückzahlen zu müssen. Das Arbeitsamt hat die Arbeitsunfähigkeit anerkannt, verlangte die Gesundschreibung der behandelnden Ärztin.

3.      Anstatt einer Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, versuchte die AOK ( erfolglos ) Alles, dass ich meinen Arbeitsplatz verlieren sollte. Weil sie kein Krankengeld zahlen wollte, kreidete mir die AOK eine lebensnotwendige, vorher von ihr genehmigte Behandlung als Verbrechen an.

4.      Trotz Forderung meiner Hausärztin wurde meine damalige Arbeitsunfähigkeit  pflichtwidrig nicht überprüft  -  kein einziger Gutachter sah mich im strittigen Zeitraum. Alle Ärzte, die mich damals gesehen hatten oder zumindest meine Befunde gelesen hatten, kommen zu dem eindeutigen und übereinstimmenden Ergebnis, dass ich während des gesamten strittigen Zeitraumes sicher arbeitsunfähig war.

5.      Nur die  AOK-Ärzte  und die Gutachter, die die entscheidenden Befunde in den Unterlagen nicht finden konnten und nicht zitierten und teilweise sogar die Empfangsbestätigung von wichtigen Befunden verweigerten, behaupteten ich sei arbeitsfähig gewesen.

6.      Ein Gegengutachter bewies all diese Gutachten als  Falschgutachten.

7.      Die vor über  10 Monaten, vom Gegengutachter geforderte Klärung bei Gericht bzgl. der  Unterschlagung von Befunden fehlt.

8.      Auf Grund der damaligen Befunde suche ich noch vor dem angesetzten Termin einen  Neurologen / Psychiater  als Gutachter auf.

9.      Zum ersten Verhandlungstermin hatte die AOK einen Vergleich zur Hälfte der Krankengeldzahlung, bis 31. März angeboten, da ihr inzwischen selbst Zweifel an der Richtigkeit ihrer  AOK-Gutachten  gekommen waren, dies hätte für mich eine  Rückzahlung von Tausenden  der Arbeitslosenunterstützung bedeutet. Das Gleiche trifft auf den, von der zuständigen Richterin beim letzten Gerichtstermin angeregten Vergleich bis 31. Mai zu.

10.  Zu meinem Recht gelange ich wohl erst vor dem Bundessozialgericht, denn eine fachliche Auseinandersetzung zwischen dem MDK und meiner Hausärztin kann doch  nicht meine Bestrafung zur Folge haben.